
Aufgrund unserer hohen Reputation am Markt und der transparenten Zusammenarbeit zwischen Unternehmen und finanzierenden Instituten werden wir regelmäßig von Banken und Investoren für die Erstellung sogenannter „Sanierungsgutachten nach IDW S6“ empfohlen. ARES Advisors sieht sich strikt an die Grundsätze des IDW (Institut der Wirtschaftsprüfer) und der aktuellen Rechtsprechung verpflichtet und agiert hierbei als unabhängige Berater.
Die Forderung eines Sanierungsgutachtens durch Stakeholder mag zuerst unangenehmen erscheinen, bietet jedoch viele Vorteile für ein Unternehmen:
Ein wichtiger Aspekt ist auch die Verringerung von Haftungsrisiken für die Geschäftsleitung sowie eine sachgerechte und gerichtsfeste Darstellung von Sachverhalten bei Unternehmen in Insolvenzverfahren, welche meist eine forensische Untersuchung erfordern.
Befindet sich ein Unternehmen in einer Krisensituation, fordern die finanzierenden Kreditinstitute – aber auch andere Gläubiger und staatliche Institutionen – das Gutachten eines unabhängigen Sachverständigen ein.
In diesem Gutachten werden die historische Entwicklung, die Ursachen der Krise sowie die erforderlichen Maßnahmen für eine „positive Fortführungsprognose“ dargestellt. Ein professionelles Sanierungsgutachten bietet somit eine wichtige Grundlage für eine effektive Restrukturierung.
Vereinbaren Sie einen Termin für unsere kostenlose Erstberatung, in welcher wir Ihnen erste Optionen darstellen und die weitere Vorgehensweise persönlich bei Ihnen vor Ort oder telefonisch besprechen.
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